Sonderzahlungsrechner: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, Bonus
Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt oder Bonus werden anders versteuert als der laufende Arbeitslohn — meist höher, weil das Finanzamt sie auf das Jahr hochrechnet. Dieser Rechner zeigt, was von einer Sonderzahlung netto übrig bleibt.
Ergebnis: Weihnachtsgeld
| Position | Monat |
|---|---|
| Sonderzahlung (brutto) | 1.000,00 € |
| Lohnsteuer | −216,00 € |
| Solidaritätszuschlag | −0,00 € |
| Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) | −217,50 € |
| Abzüge gesamt | −433,50 € |
| Netto von der Sonderzahlung | 566,50 € |
Regulärer Monat (ohne Sonderzahlung)
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttolohn | 2.890,00 € |
| Abzüge gesamt | −897,83 € |
| Nettolohn | 1.992,17 € |
- Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze für Sonderzahlungen und die Märzklausel (§ 23a SGB IV) — nur die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird berücksichtigt
Häufige Fragen
Warum wird eine Sonderzahlung höher besteuert als der normale Lohn?
Das Finanzamt rechnet die Sonderzahlung so hoch, als käme sie jeden Monat — dadurch rutscht sie in einen höheren Steuersatz. Das ist die amtliche Jahrestabellenmethode für sonstige Bezüge (§ 39b Abs. 3 EStG), keine Willkür des Arbeitgebers.
Fällt auch Sozialversicherung auf Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld an?
Ja, wie beim laufenden Lohn — Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze (siehe Hinweis oben).