Sonderzahlungsrechner: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, Bonus

Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt oder Bonus werden anders versteuert als der laufende Arbeitslohn — meist höher, weil das Finanzamt sie auf das Jahr hochrechnet. Dieser Rechner zeigt, was von einer Sonderzahlung netto übrig bleibt.

Ergebnis: Weihnachtsgeld

Netto von der Sonderzahlung 566,50 €
PositionMonat
Sonderzahlung (brutto)1.000,00 €
Lohnsteuer−216,00 €
Solidaritätszuschlag−0,00 €
Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil)−217,50 €
Abzüge gesamt−433,50 €
Netto von der Sonderzahlung566,50 €
Die Sozialversicherungsbeiträge auf die Sonderzahlung werden mit der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Eine anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze und die Märzklausel (§ 23a SGB IV) sind nicht abgebildet — bei Einkommen nahe der Jahres-BBG kann der tatsächliche Abzug etwas niedriger ausfallen.

Regulärer Monat (ohne Sonderzahlung)

PositionMonat
Bruttolohn2.890,00 €
Abzüge gesamt−897,83 €
Nettolohn1.992,17 €
Was dieser Rechner (noch) nicht abbildet:
  • Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze für Sonderzahlungen und die Märzklausel (§ 23a SGB IV) — nur die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird berücksichtigt

Häufige Fragen

Warum wird eine Sonderzahlung höher besteuert als der normale Lohn?
Das Finanzamt rechnet die Sonderzahlung so hoch, als käme sie jeden Monat — dadurch rutscht sie in einen höheren Steuersatz. Das ist die amtliche Jahrestabellenmethode für sonstige Bezüge (§ 39b Abs. 3 EStG), keine Willkür des Arbeitgebers.

Fällt auch Sozialversicherung auf Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld an?
Ja, wie beim laufenden Lohn — Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze (siehe Hinweis oben).