Abfindungsrechner: sonstige Bezüge vs. Fünftelregelung
Eine Abfindung wird beim Lohnsteuerabzug wie ein sonstiger Bezug versteuert — meist mit hohem Grenzsteuersatz. Die Fünftelregelung kann das abfedern, wirkt aber seit 2025 nicht mehr automatisch beim Gehaltseingang, sondern erst über die Steuererklärung. Dieser Rechner zeigt beide Methoden nebeneinander.
Ergebnis
Die günstigere Methode spart 356,00 € gegenüber der anderen.
Methode 1: Sonstige Bezüge (§ 39b Abs. 3 EStG)
| Position | Monat |
|---|---|
| Abfindung (brutto) | 20.000,00 € |
| Lohnsteuer | −4.746,00 € |
| Solidaritätszuschlag | −0,00 € |
| Abzüge gesamt | −4.746,00 € |
| Netto von der Abfindung | 15.254,00 € |
Das ist die Methode, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug tatsächlich anwendet — die Abfindung wird wie Weihnachtsgeld/Bonus nach dem amtlichen Jahrestabellenverfahren versteuert. Anders als bei Weihnachtsgeld/Bonus fällt hier KEINE Sozialversicherung an: eine echte Abfindung ist Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV.
Methode 2: Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG)günstiger
| Position | Monat |
|---|---|
| Abfindung (brutto) | 20.000,00 € |
| Lohnsteuer | −4.390,00 € |
| Solidaritätszuschlag | −0,00 € |
| Abzüge gesamt | −4.390,00 € |
| Netto von der Abfindung | 15.610,00 € |
Seit 1.1.2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an (Wachstumschancengesetz) — dieser Betrag kommt NICHT automatisch mit dem Gehalt. Ist die Fünftelregelung günstiger, muss sie über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden; das Finanzamt erstattet die Differenz dann nachträglich.
Regulärer Monat (ohne Abfindung)
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttolohn | 2.890,00 € |
| Abzüge gesamt | −897,83 € |
| Nettolohn | 1.992,17 € |
- Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: bei ihnen wird ein Teil der Abfindung ausnahmsweise doch kranken-/pflegeversicherungspflichtig ("sozialer Anteil") — hier nicht abgebildet
- Die Fünftelregelung-Berechnung nutzt das Lohnsteuerverfahren als Näherung für die echte Einkommensteuer-Veranlagung — für die exakte Steuererstattung entscheidet das Finanzamt anhand der vollständigen Steuererklärung
Häufige Fragen
Muss ich auf eine Abfindung Sozialversicherung zahlen?
Nein, eine echte Abfindung (Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes) ist sozialversicherungsfrei — sie zählt nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Ausnahme: bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten kann ein Teil doch beitragspflichtig werden.
Wendet mein Arbeitgeber automatisch die günstigere Methode an?
Nur bis einschließlich 2024. Seit 1.1.2025 zieht der Arbeitgeber die Abfindung immer nach der Methode für sonstige Bezüge ab (meist die schlechtere) — die Fünftelregelung musst Du seither selbst über die Steuererklärung geltend machen.
Warum ist die Fünftelregelung oft günstiger?
Sie glättet die Steuerprogression: statt die volle Abfindung auf einmal zu versteuern, wird nur ein Fünftel gedanklich zum Jahreseinkommen addiert, die Steuer darauf verfünffacht. Je niedriger das laufende Einkommen und je höher die Abfindung, desto größer meist der Vorteil.